- Gegenscheinziehung
- Ge|gen|schein|zie|hung, die: (bei Lotteriespielen) Ziehung des Los- od. Wettscheinabschnitts, den der Lotterieveranstalter zur Kontrolle einbehalten hat u. der die gleiche Losnummer o. Ä. trägt wie der beim Spielteilnehmer verbleibende Abschnitt.
Universal-Lexikon. 2012.